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Die Treibhausgasquote (kurz THG-Quote) gibt es bereits seit 2015. Sie legt Vorgaben für das Einsparen von CO₂-Emissionen für Mineralölunternehmen fest, um die Klimaziele erreichen zu können. Um diese Vorgaben zu erreichen, können Unternehmen Zertifikate über eingespartes CO₂ beispielsweise von Ladesäulenbetreibern für Elektroautos kaufen. Seit 2022 können sogar Privatpersonen an diesem Handel teilnehmen – mit den CO₂-Einsparungen, die ihr E-Auto einbringt.
Aber wie genau können Ladesäulenanbieter und Unternehmen mit einem Fuhrpark von E-Bussen oder LKW davon profitieren? Welche Voraussetzungen gibt es? Und wie steht es um die THG-Quote für private Ladesäulen? Wir haben die Antworten.
Die THG-Quote soll kurz gesagt dafür sorgen, dass Unternehmen weniger CO₂ ausstoßen. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem es in jedem Jahr Grenzen für den CO₂-Ausstoß für Unternehmen gibt – diese Grenzen werden von Jahr zu Jahr niedriger. Werden die Grenzen überschritten, sind Strafzahlungen fällig. Um diese Strafzahlungen zu vermeiden und ihre Ziele auf dem Papier zu erreichen, können Unternehmen THG-Zertifikate kaufen – Zertifikate, die die Verwendung von an anderer Stelle eingespartem CO₂ ermöglichen. Besitzer von Elektroautos, Bussen und LKW oder Anbieter von Ladesäulen wiederum können ihr eingespartes CO₂ verkaufen und erhalten dafür die THG-Prämie. Wichtige Infos und Tipps zum Erhalt dieser Prämie als E-Auto-Besitzer haben wir bereits zusammengestellt.
Je mehr CO₂ durch die Nutzung von Elektrofahrzeugen oder die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur eingespart werden kann, desto höher ist natürlich auch das Verdienstpotenzial für die entsprechenden Nutzer und Anbieter. Gerade für Anbieter von öffentlichen Ladepunkten sowie für Unternehmen mit einem Fuhrpark aus Elektrofahrzeugen wie etwa Speditionen oder Verkehrsbetriebe ist die THG-Quote demnach besonders interessant.
Seit 2022 profitieren öffentliche und halb-öffentliche Ladepunktbetreiber von der THG-Quote. Öffentliche Ladeinfrastruktur kann an den unterschiedlichsten Stellen zur Verfügung gestellt werden, wie zum Beispiel auf öffentlichen Parkplätzen oder an Rastplätzen. Wichtig ist nur, dass grundsätzlich jeder die Möglichkeit hat, die Ladesäulen zu verwenden. Bei halb-öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt es sich beispielsweise um Ladepunkte, die nur einer bestimmten Personengruppe zugänglich gemacht werden, allerdings ohne diese namentlich zu registrieren. Das können zum Beispiel Kunden eines Restaurants oder Supermarkts sein. Der Verkauf der THG-Zertifikate läuft denkbar unkompliziert über spezielle Anbieter für den Quotenhandel ab. Ladesäulenbetreiber geben die nötigen Daten an den Anbieter weiter:
Standort der Ladesäulen
Anzahl der Ladesäulen
Umgesetzte Kilowattstunden
Entnahmezeitraum (sofern es sich nicht um ein vollständiges Kalenderjahr handelt)
Anbieter, die zusätzlich eigenen Strom aus erneuerbaren Energien verwenden, etwa über eine eigene PV-Anlage, erhalten eine höhere Prämie je kWh.
Auch viele Privatpersonen verfügen inzwischen über Ladesäulen, um ihr eigenes Elektroauto zu Hause laden zu können. Können diese Ladesäulen oder Wallboxen auch von der THG-Quote profitieren? Wer als Privatperson am Quotenhandel teilnehmen möchte, benötigt dafür ein Elektrofahrzeug – eine Ladesäule oder Wallbox ist dafür nicht nötig. Das bedeutet jedoch gleichzeitig, dass die THG-Quote für die Ladesäulen oder Wallboxen daheim nicht zusätzlich zum E-Auto anrechenbar ist. Schließlich würde dadurch der eingesparte CO₂-Ausstoß doppelt einbezogen. Wer mit seinem Elektroauto von der THG-Quote profitieren möchte, kann sich ebenfalls unkompliziert bei einem Anbieter registrieren.
Für die Ausschüttung der Prämie wird eine Kopie des Fahrzeugscheins benötigt. Generell wird der Auszahlung ein Durchschnittswert vom Umweltbundesamt zugrunde gelegt. Aktuell liegt dieser Wert bei etwa 2.000 kWh pro Jahr und Fahrzeug, woraus sich eine Prämie zwischen 250 und 300 Euro ergibt – abhängig vom Anbieter. Einige Anbieter gewähren zudem einen Zuschuss zur Ladesäule oder Wallbox, wenn der Quotenhandel über sie erfolgt.
Bieten Unternehmen nicht-öffentliche Ladepunkte an, beispielsweise für die Firmenflotte, ist der Ablauf der gleiche wie für Privatpersonen. Die Abrechnung erfolgt nicht wie bei öffentlichen Ladepunkten auf Basis der gezählten Strommenge, sondern auf Basis einer Pauschale je registriertem Fahrzeug.
Immer mehr Unternehmen in der Logistik sowie Verkehrsbetriebe steigen auf elektrische Fahrzeugflotten um. Seit es staatliche Förderung für Ladestationen im Gewerbe gibt, ist diese Option für Unternehmen immer interessanter geworden. Auch die THG-Quote für Busse oder LKW macht diese Umstellung immer attraktiver. Die Abrechnung funktioniert wie bei E-Autos: Unternehmen registrieren ihre Fahrzeugflotte anhand der Fahrzeugscheine und erhalten jährlich eine Prämie auf Basis eines Schätzwertes des Umweltbundesamts. Diese Pauschalwerte liegen für Busse und LKW ab 12 Tonnen entsprechend höher als für PKW – die Prämie liegt aktuell je nach Anbieter zwischen 8.000 und 10.500 Euro pro Fahrzeug und Jahr. Auch für Transporter zwischen 3,5 und 12 Tonnen gibt es Prämien. Die Abrechnung nach tatsächlich verwendetem Strom ist bisher noch nicht möglich.
Der THG-Quotenhandel ist mit Beginn des Jahres 2022 deutlich komplexer geworden. Konnte zuvor nur über den eigenen Stromanbieter abgerechnet werden, gibt es jetzt zahlreiche Anbieter, die den Handel mit den CO₂-Zertifikaten sowohl für Unternehmen und öffentliche Anbieter von Ladeinfrastruktur als auch für Privatpersonen übernehmen. Der grundlegende Ansatz dahinter ist simpel: Jeder, der die Elektromobilität durch Ladeinfrastruktur und Nutzung von Elektrofahrzeugen weiter vorantreibt, soll vom Quotenhandel profitieren. Wer sich unsicher ist, wie der Ablauf des Quotenhandels aussieht und wie hoch die Erlöse für den Verkauf der THG-Zertifikate sein können, kann sich von spezialisierten Anbietern beraten lassen.
Privatpersonen: auf Basis der Fahrzeugpapiere für das Elektroauto und mit Pauschalwert für die Einsparung – Prämie zwischen 250 und 300 Euro
Unternehmen mit E-Fahrzeugflotte (Busse und LKW): Abrechnung auf Basis der angemeldeten Fahrzeuge – Prämie zwischen 8.000 und 10.500 Euro je Fahrzeug
(Halb-)Öffentliche Anbieter von Ladepunkten: auf Basis der umgesetzten Kilowattstunden – Prämie zwischen 10 und 20 Cent pro kWh, bei Nutzung von lokalem Strom aus erneuerbaren Energien zwischen 20 und 40 Cent pro kWh
Nicht-öffentliche Anbieter von Ladepunkten (z.B. Unternehmen für eigene Fahrzeugflotte): Abrechnung auf Basis der registrierten Fahrzeuge – Prämie wie bei Privatfahrzeugen zwischen 250 und 300 Euro pro Fahrzeug und Jahr.
Wir von rabot.charge bieten neben unserem intelligenten Ladetarif auch Unterstützung bei der Beantragung von THG-Quoten. Kontaktiere uns gerne unter thg@rabot-charge.de oder durch einen Klick auf den Button, um weitere Informationen zu erhalten.
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