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Wie du vom
Paragraf 14a

profitierst

Schon mal etwas von § 14a gehört? Du nutzt zu Hause eine Wärmepumpe, Wallbox oder ähnliche Geräte? Dann haben wir interessante Infos für dich, mit denen du noch mehr sparen kannst! Das neue Energiewirtschaftsgesetz § 14a bietet dir reduzierte Netzentgelte und damit günstigere Strompreise, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Das gilt für Geräte, die,

  • ab dem 1. Januar 2024 installiert wurden,
  • im Niederspannungsnetz angeschlossen sind und
  • mindestens 4,2 kW Leistung erbringen.

Es gibt drei unterschiedliche Module. Wir zeigen dir genau wie es funktioniert und du mit Rabot Energy sparen kannst.

Inhalt

Was zählt als steuerbare Verbrauchs­einrichtung?

Unter §  14a EnWG fallen bestimmte elektrische Geräte, deren Energieverbrauch flexibel durch den Netzbetreiber gesteuert werden kann. Damit ein Gerät darunter fällt, müssen zwei Kriterien erfüllt sein:

  • Es ist im Niederspannungsnetz angeschlossen
  • Es hat eine elektrische Leistung über 4,2 kW

Zu den typischen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören:

  • Wärmepumpen, inklusive elektrischer Zusatzheizungen (z. B. Heizstäbe)
  • Wallboxen bzw private Ladepunkte für E-Autos
  • Heimspeicher, die Strom aus dem Netz aufnehmen
  • Klimaanlagen

Rabot Energy unterstützt dich dabei, diese Technik optimal zu nutzen und dabei vom reduzierten Netzentgelt zu profitieren.

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Wie kannst du Paragraf 14a für dich nutzen?

Wenn du deine steuerbare Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel eine Wärmepumpe oder Wallbox, ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen hast und diese ordnungsgemäß vom Installateur beim Netzbetreiber gemeldet wurde, kannst du von den Vorteilen der neuen §  14a-Regelung profitieren.

Das bringt dir die neue Regelung konkret:

  • Keine Anschlussverzögerung mehr: Der Netzbetreiber darf den Anschluss deiner Anlage nicht hinauszögern.
  • Reduziertes Netzentgelt: Du zahlst weniger für die Netznutzung und kannst dabei zwischen zwei Modellen wählen.
  • Noch flexibler ab April 2025: Mit dem neuen Modul 3 nutzt du zeitlich gestaffelte Netzentgelte und sparst zusätzlich, wenn das Netz wenig ausgelastet ist.
  • Du stärkst das Stromnetz ganz automatisch: Ohne Komfortverlust hilfst du mit, die Netzstabilität in Deutschland zu sichern.

Die drei Paragraf 14a-Module im Überblick

Mit der neuen Regelung nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes profitieren Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie etwa einer Wärmepumpe, Wallbox oder einem Stromspeicher von dauerhaft reduzierten Netzentgelten. Weil jeder Haushalt, jedes Gerät und auch der verwendete Stromzähler unterschiedlich sind, stehen drei verschiedene Module zur Auswahl.

Modul 1

Wenn du dich bei Rabot Energy für einen Tarif entscheidest, wird die pauschale Entlastung nach Modul 1 automatisch berücksichtigt. Dadurch sparst du zwischen 110 und 190 EUR jährlich. Du musst dafür nichts weiter tun. Dein Installationsbetrieb meldet das steuerbare Gerät beim zuständigen Netzbetreiber an. Von dort werden die Informationen an uns weitergegeben. Wir ziehen den entsprechenden Betrag direkt von deinen Stromkosten ab.
In deiner Rechnung findest du die Vergünstigung klar und übersichtlich aufgeführt.

Modul 2

Wenn dein Stromverbrauch höher ist, kann sich für dich eher das Modul mit prozentualer Entlastung lohnen. Ob für Wärmepumpe, Ladestation oder andere größere Geräte – in diesem speziellen Fall nach Paragraf 14a ist die prozentuale Reduzierung der Netzentgelte bereits integriert. Die Voraussetzung dafür ist, dass ein separater Stromzähler vorhanden ist und dein Gerät ordnungsgemäß beim Netzbetreiber gemeldet wurde. Bei einer Wärmepumpe sind das über 300 EUR pro Jahr (bei 4000 kWh).

Modul 3

Modul 3 kannst du ergänzend zu Modul 1 nutzen. Voraussetzung dafür ist ein intelligentes Messsystem. Dadurch sind je nach Nutzung – zusätzlich zu Modul 1 – 180 EUR und mehr möglich (bei einer Wallbox mit 3000 kWh über ein Jahr). In Modul 3 richtet sich die Höhe der Netzentgelte nach der Tageszeit. So hast du die Möglichkeit, dein Modul an deinen Alltag anzupassen und gleichzeitig aktiv zur Stabilisierung des Stromnetzes beizutragen – ohne Komfortverlust und mit klaren finanziellen Vorteilen.

Was regelt Paragraf 14a im Energie­wirtschafts­gesetz?

Elektromobilität und Wärmepumpen stellen neue Anforderungen an unser Stromnetz.
Durch das Voranschreiten der Energiewende und für eine klimafreundliche Zukunft steigt die Zahl an Wärmepumpen, privaten Ladestationen für Elektroautos sowie Stromspeichern. Unser heutiges Stromnetz ist allerdings noch nicht darauf ausgelegt, all diese Geräte gleichzeitig zu betreiben. Hier soll Paragraf 14a greifen und den Stromfluss einzelner Geräte zeitlich begrenzt steuern. So wird das Netz flexibel genutzt und Überlastung vermieden.

Zusätzlich gibt es finanzielle Vorteile für Verbraucher, die ihren Stromverbrauch bewusst in Zeiten mit geringer Netzauslastung verlagern.

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Paragraf 14a im Energie­wirtschafts­gesetz beschreibt den Umgang mit sogenannten steuerbaren Verbrauchs­einrichtungen.

Dazu gehören Geräte wie Wärmepumpen, private Ladepunkte für Elektroautos oder Stromspeicher, deren Leistung im Bedarfsfall durch den Netzbetreiber vorübergehend reduziert werden kann. Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Netzbetreiber bei drohender Überlastung des Stromnetzes die Leistungsaufnahme dieser Geräte kurzzeitig dimmen, um die Netzstabilität zu sichern. Im Gegenzug erhältst du als Stromkunde eine spürbare Entlastung beim Netzentgelt. Bereits Anfang 2025 machen die Netzentgelte etwa 26 % des Strompreises aus. Eine Reduzierung in diesem Bereich kann deinen Strom deutlich günstiger machen.

Ein weiterer Vorteil: Du kannst deine Wärmepumpe, Wallbox oder andere steuerbare Geräte in der Regel ohne lange Wartezeiten anschließen, da Netzbetreiber den Anschluss nicht mehr verzögern dürfen. Wenn du ein intelligentes Messsystem nutzt, also ein sogenanntes Smart Meter, hast du zusätzlich die Möglichkeit, ein zeitlich variables Netzentgelt zu wählen und deinen Verbrauch gezielt in günstigere Zeiträume zu verlagern.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Vorgaben für angeschlossene Verbraucher.

Wenn du ab diesem Zeitpunkt zum Beispiel eine private Ladestation für dein Elektroauto, eine Wärmepumpe, eine Klimaanlage oder einen Stromspeicher mit Netzbezug in Betrieb nimmst, gelten für dich verbindlich die neuen Regelungen nach Paragraf 14a im Energiewirtschaftsgesetz.

Die Steuerbarkeit dieser Anlagen ist jetzt nicht mehr freiwillig, sondern vorgeschrieben. Dafür erhältst du klare Vorteile. Zum einen darf dein Netzbetreiber den Anschluss deiner Anlage nicht mehr unbegrenzt hinauszögern. Zum anderen profitierst du von einem geringeren Netzentgelt oder von zeitlich gestaffelten Preisen, wenn du deinen Stromverbrauch an weniger ausgelastete Zeiten anpasst.

Die finanzielle Entlastung, die der Netzbetreiber gewährt, geben wir als Stromanbieter direkt an dich weiter. Gleichzeitig sind die Netzbetreiber nun gesetzlich verpflichtet, nicht nur für einen zügigen Anschluss zu sorgen, sondern auch den notwendigen Ausbau der Netzinfrastruktur aktiv voranzutreiben.

Ein weiterer Vorteil: Die frühere Pflicht, einen separaten Stromzähler für steuerbare Geräte zu installieren, entfällt in vielen Fällen. Auch die Art und Weise, wie die Reduzierung der Netzlast technisch umgesetzt wird, wurde überarbeitet und an moderne Anforderungen angepasst.

So setzt Rabot Energy die neuen Vorgaben im Energiewirtschafts­gesetz um

Wenn du eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie eine Wärmepumpe, eine Ladestation für dein Elektroauto oder einen Stromspeicher nutzt und diese ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurde, profitierst du automatisch von den neuen Regelungen. Dabei gibt es zwei Optionen: Entweder erhältst du eine pauschale Entlastung beim Netzentgelt nach dem ersten Modell oder eine prozentuale Reduzierung entsprechend dem zweiten Modell. Seit dem 1. April 2025 kannst du zusätzlich das erste Modell mit dem dritten Modell kombinieren und damit von zeitlich gestaffelten Netzentgelten profitieren.

Da aktuell noch nicht alle Beteiligten im Energiemarkt die neuen Regelungen vollständig umgesetzt haben, kann es stellenweise zu zusätzlichem Aufwand in der Abwicklung kommen.

Wenn du bereits Kundin oder Kunde bei Rabot Energy bist, läuft alles weitgehend automatisch. Sobald dein Netzbetreiber uns über den Anschluss einer steuerbaren Anlage informiert, setzen wir die Entlastung für dich um. Auch wenn du die Änderung noch nicht im Kundenportal oder in der App siehst, musst du dir keine Sorgen machen. Für dich entsteht kein Nachteil und du musst nichts weiter unternehmen.

Fazit:
Mehr Sicherheit für dich und für das Stromnetz

Seit Januar 2024 gilt der überarbeitete Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladestationen für Elektroautos, Klimageräte oder Stromspeicher, die Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen. Die neue Regelung schafft eine echte Win Win Situation.

Du musst nicht mehr lange auf die Inbetriebnahme deiner Anlage warten, denn der Netzbetreiber ist verpflichtet, dein Gerät ohne Verzögerung ans Netz anzuschließen. Gleichzeitig erhältst du eine finanzielle Entlastung durch ein reduziertes Netzentgelt. Das Stromnetz wiederum profitiert von mehr Flexibilität, da es bei Bedarf steuernd eingreifen kann und so besser mit schwankender Einspeisung aus erneuerbaren Energien umgehen kann.

Damit du in den Genuss der reduzierten Netzentgelte kommst, meldet deine Installationsfirma das neue Gerät beim Netzbetreiber an. Dieser leitet die Information an uns weiter. Auch wenn du bereits eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nutzt, erhalten wir diese Meldung automatisch über das System.

Du kannst zwischen zwei Modulen wählen. Bei Modul 1 bekommst du eine pauschale Ermäßigung, bei Modul 2 wird dein Netzentgelt prozentual gesenkt. In beiden Fällen sinken deine Stromkosten spürbar.

Und falls du dich für noch mehr Flexibilität entscheidest, kannst du Modul 3 ergänzen. Damit profitierst du von zeitlich variablen Netzentgelten und zahlst weniger, wenn das Netz wenig belastet ist.

Du willst es unkompliziert halten und nutzt ohnehin nur einen einzigen Stromzähler? Dann ist ein klassischer Stromtarif mit Modul 1 und einer jährlichen Ersparnis von bis zu 190 Euro eine einfache und sinnvolle Lösung.

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