Das wichtigste vorab:
- Wer umzieht und den Stromanbieter wechseln möchte, sollte den bestehenden Vertrag sechs Wochen vor dem Umzug kündigen um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
- Wenn du deinen Vertrag mitnehmen möchtest, genügt eine Ummeldung des Stromvertrags auf die neue Adresse. Eine Kündigung ist nicht nötig.
- Bei einem Umzug besteht ein Sonderkündigungsrecht auf das sich Verbraucher berufen können wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann.
- Wenn du verpasst in der neuen Wohnung kein Strom anmeldest, bekommst du automatisch in die Grundversorgung und zahlst mehr für dein Strom.
- Wenn du in der Grundversorgung bist, kannst du mit einer Frist von zwei Wochen den Vertrag kündigen und problemlos zu einem anderen günstigen Anbieter wechseln.
Warum ist es wichtig, seinen Vertrag beim Umzug zu kündigen?
Einer der häufigsten Fehler beim Umzug ist es, den bestehenden Stromvertrag zu übersehen. Laut einer Auswertung der Deutschen Post verlieren deutsche Haushalte jährlich Millionen von Euro, weil sie vor einem Umzug ihren Strom nicht kündigen bzw. wechseln.
Dabei kann gerade hier ein rechtzeitiges Handeln bares Geld sparen. Wenn du deine alte Wohnung verlässt, aber den Vertrag nicht kündigst, zahlst du unter Umständen weiter für eine Leistung, die du nicht mehr nutzt. Insbesondere wenn du am neuen Wohnort automatisch in die Grundversorgung fällst, zahlst du doppelt: einmal den alten Vertrag, einmal für die teure Grundversorgung. Deshalb ist es wichtig, den Strom entweder rechtzeitig zu kündigen und ggf. zu wechseln.
Was sollte ich bei der Kündigung beachten?
Bevor du deinen Stromvertrag kündigst, solltest du ein paar Punkte beachten, um Fehler und unnötige Kosten zu vermeiden. Wir zeigen dir alles, was du beachten solltest, damit dein Umzug reibungslos verläuft. Mit den folgenden Hinweisen bist du auf der sicheren Seite und stellst sicher, dass deine Kündigung fristgerecht, korrekt und wirksam erfolgt.
1. Der richtige Zeitpunkt für die Kündigung
Wichtiges vorab: Du solltest deinen Vertrag nicht erst kurz vor dem Umzug kündigen. Grundsätzlich empfehlen wir, den Vertrag vier bis sechs Wochen vor dem Umzugstermin zu kündigen. So haben Anbieter genug Zeit für die Bearbeitung und du kannst dich ganz entspannt auf die Suche nach einem günstigen Tarif machen. Wichtig ist außerdem, dass du die Kündigungsfrist deines aktuellen Anbieters prüfst, denn manche Verträge verlängern sich sogar automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Bei einem normalen Stromtarif gelten die im Vertrag vereinbarten Fristen: meistens sind das vier bis sechs Wochen bis zum Ende der Laufzeit. Wenn du deinen Strom in die neue Wohnung mitnehmen möchtest, solltest du deinen Stromanbieter auch vier bis sechs Wochen vor dem Umzug Bescheid geben und deine neue Anschrift und Zählernummer mitteilen. Beim Umzug hast du außerdem oft ein zusätzliches Recht: Das sogenannte Sonderkündigungsrecht.
Wichtig zu erwähnen ist, dass der Anbieter dir innerhalb von zwei Wochen, nachdem du wegen deines Auszugs gekündigt hast, die Möglichkeit anbieten deinen Vertrag an der neuen Adresse fortzuführen. Tut er das nicht innerhalb dieser Frist, endet der Vertrag automatisch mit dem Auszug. Wenn er es aber doch tut, meldet er den Strom für die neue Adresse um. Hier musst du dich um nichts mehr kümmern.
Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht ist im §41b Abs. 5 EnWG geregelt. Dieses Recht erlaubt es dir, einen Stromvertrag bei bestimmten Bedingungen vorzeitig zu kündigen. Ein typischer Fall ist der Umzug. Wenn du in eine neue Wohnung ziehst und der Anbieter am neuen Wohnort keine Versorgung anbieten kann, hast du das Recht, deinen Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen vor dem Umzug zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei erheblichen Preiserhöhungen oder anderen wesentlichen Vertragsänderungen, die dir der Anbieter mitteilen muss. Bis zum 6. Juni 2025 war eine rückwirkende Kündigung möglich. Mit der neuen gesetzlichen Regelung, die von der Bundesregierung beschlossen wurde, ist es nicht mehr zulässig. Kündigungen können nur noch für zukünftige Termine ausgesprochen werden. Mehr dazu findest du in unserem Artikel
2. Das brauchst du für die Kündigung
Um deinen Stromvertrag zu kündigen, prüfe zunächst deinen Vertrag auf Kündigungsfristen und -bedingungen. Bei einem Umzug kannst du dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, dass eine Kündigung innerhalb von zwei Wochen vor dem Umzug ermöglicht. Erstelle dann ein formelles Kündigungsschreiben, dieser muss laut Bundesnetzagentur in Textform vorgenommen werden. Die Kündigung braucht folgende Daten:
- Kundennummer bzw. Vertragsnummer
- Der Grund für die Sonderkündigung
- Den Umzugstermin
- Deine neue Adresse
- Zählernummer
Schicke das Schreiben anschließend per Einschreiben (§ 309 Nr. 13 BGB) oder online über das Kundenportal des Anbieters (§ 312k BGB), wenn diese Option besteht. Achte darauf, eine Bestätigung der Kündigung und die Schlussabrechnung zu erhalten. Die korrekte Schlussrechnung ist es wichtig, dass du deinen Stromzähler richtig abliest.
Mustertext zum Kopieren
Hier findest du ein Muster-Kündigungsschreiben, das du ganz einfach kopieren und für deine eigene Kündigung verwenden kannst.
“Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Stromvertrag (Kundennummer: [Nummer]) zum [Datum]. Der Grund für die Kündigung ist mein Umzug nach [neue Adresse]. [ Optional: Ich möchte meinen Vertrag mit Ihnen gerne mitnehmen]
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und senden Sie mir eine Abschlussrechnung.
Zählernummer:
Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]”
Viele Stromlieferanten akzeptieren aus Kulanz Kündigungen auch, wenn sie nach Ablauf der Frist eingehen. Technisch wirksam kann die Kündigung jedoch nur für einen zukünftigen Termin ausgesprochen werden.
3. Neuer Stromvertrag nach der Kündigung
Nachdem du deinen Stromvertrag für die alte Wohnung gekündigt hast, geht es um das Strom Anmelden für die neue Wohnung. Hier solltest du dich am besten rechtzeitig umsehen und Angebote verschiedener Stromanbieter vergleichen, um einen günstigen Stromtarif zu finden. Für die Anmeldung brauchst du die bereits oben genannten Daten sowie deine Bankdaten (IBAN und BIC) und deinen geschätzten Stromverbrauch. Diese Daten kannst du ganz einfach über unseren Tarifrechner eingeben. Solltest du nicht gleich zum Einzugsdatum einen neuen Stromvertrag haben, kommst du nach §36 EnWG automatisch in die Grundversorgung und zahlst deutlich mehr als ein regulärer Stromtarif.
In unserem Artikel „Stromanbieter wechseln in 6 Schritten“ erfährst du, wie du den Wechsel einfach und sicher durchführen kannst, welche Fallstricke es zu vermeiden gilt und wie du von Boni profitieren kannst.


Was passiert, wenn du den Umzug nicht anmeldest?
Falls du aus irgendeinem Grund vergessen hast, deinen Strom zu kündigen oder umzumelden, wirst du weiter den Strom für eine Wohnung zahlen, in der du gar nicht wohnst, weil du für den Netzbetreiber und den Stromversorger weiterhin der Nutzer des Stromanschlusses bist. Wenn du dann noch gleichzeitig nicht den Strom in der neuen Wohnung angemeldet hast, kommst du in die Grundversorgung und zahlst Strom zu deutlich höheren Preisen. Wenn ein neuer Bewohner bereits in die Wohnung eingezogen ist, solltest du dich am besten mit ihm absprechen, um zu klären, wie ihr den Strom in der Wohnung bezahlt. Diese Situation lässt sich vermeiden, wenn du rechtzeitig deinen Strom vier bis sechs Wochen vor dem Umzug kündigst.
Stromkosten nach dem Einzug: Wann wird’s teurer?
Wenn du keinen Stromvertrag für deine neue Wohnung abgeschlossen hast, aber dennoch Strom verbrauchst, landest du höchstwahrscheinlich in der Grundversorgung. Die Grundversorgung ist die automatische Energieversorgung für Haushalte, die keinen Stromvertrag abgeschlossen haben oder keinen Anbieterwechsel vornehmen. Sie tritt in Kraft, wenn du in eine Wohnung ziehst und keinen Stromvertrag abschließt, und Strom verbrauchst. Obwohl sie sicherstellt, dass du immer mit Strom versorgt wirst, sind die Tarife der Grundversorgung meist teurer als die von anderen Anbietern. Grund hierfür ist dass der Grundversorger aufgrund der Versorgungspflicht oft Strom in größeren Mengen kaufen musst. Bei einem Haushalt mit 3.500 kWh kannst du in der Grundversorgung rund 700€ mehr zahlen als bei einem regulären Stromtarif
Befindest du dich in der Grundversorgung, kannst du deinen Vertrag in der Regel mit einer Frist von vierzehn Tagen kündigen. Diese Regelung ist gesetzlich im §20 Abs. 1 Satz und StromGVV/GasGVV festgelegt und besonders flexibel.
Strom kündigen beim Umzug
Fragen & Antworten
Die Kündigung sollte spätestens sechs Wochen vor dem Umzug erfolgen. Bei einem Sonderkündigungsrecht kannst du innerhalb von zwei Wochen vor dem Umzug kündigen.
Für die Ab- bzw. Ummeldung, bist du selbst verantwortlich. Kontaktiere deinen Stromanbieter und teile ihm dein Umzugstermin mit und gebe deinen Zählerstand weiter für eine korrekte Abrechnung.
Wenn der Vormieter nicht kündigt, bleibt der Vertrag auf seinen Namen. In diesem Fall ist es am besten wenn man diesen kontaktiert um eventuelle Probleme zu vermeiden.
Ja, du hast automatisch Strom in der neuen Wohnung. Dieser kommt aus der Grundversorgung ist deutlich teurer als ein regulärer Tarif






