Plan-B Net Zero Preiserhöhung: Über 80 % mehr trotz Preisgarantie? Was du jetzt tun kannst

Plan-B Net Zero Preiserhöhung: Über 80 % mehr trotz Preisgarantie? Was du jetzt tun musst

Stand 06.11.2026. Die Angaben zu Plan-B Net Zero stammen aus Berichten von Bild, Finanztip, dem Verbraucherschutzforum Berlin und veröffentlichten Kundenschreiben. Plan-B Net Zero erklärt, sich bei Kunden mit Preisgarantie an die vereinbarten Konditionen zu halten und jeden Einzelfall zu prüfen. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze:

Wenn du von Plan-B Net Zero eine Preiserhöhung bekommen hast, solltest du bis zum 7. Dezember 2026 handeln: widersprechen, wenn du eine Preisgarantie hast, sonst kündigen.

  • Was passiert ist: Plan-B Net Zero hat laut Verbraucherschutzforum Berlin mit E-Mail vom 3. November 2026 Preiserhöhungen zum 7. Dezember angekündigt. In allen bisher veröffentlichten Schreiben steigt der Arbeitspreis um rund 17,5 bis 19 Cent pro Kilowattstunde und der Grundpreis um rund 8 oder rund 14 Euro im Monat. Je nach Verbrauch bedeutet das 60 bis über 80 Prozent mehr im Jahr.

  • Warum Garantiekunden gute Karten haben: Auch Kunden mit Preisgarantie haben die Erhöhung bekommen. Plan-B begründet sie mit teurerem Stromeinkauf. Genau davor soll die Preisgarantie aber schützen. Plan-B selbst sagt, Kunden mit Garantie seien nicht betroffen, und prüft jeden Fall.

  • So gehst du vor: Mit Garantie widersprichst du schriftlich und zahlst den alten Abschlag weiter. Ohne Garantie schließt du einen neuen Vertrag ab, der am 7. Dezember beginnt, und kündigst dann bei Plan-B. Plan-B bittet darum, dass deine Kündigung bis zum 3. Dezember eingeht. Vorlagen findest du unten.
  • Für grüüün-Kunden: Grüüün liefert seit dem 1. November nicht mehr, der Strom kommt jetzt vom Grundversorger. Wechsle schnell in einen neuen Tarif. Die Bundesnetzagentur prüft den Fall, der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Sammelklage.

Was Plan-B Net Zero seinen Kunden schreibt

Mit E-Mail vom 3. November 2026 hat Plan-B Net Zero laut Verbraucherschutzforum Berlin Preisanpassungen zum 7. Dezember angekündigt. Die bisher veröffentlichten Schreiben zeigen ein einheitliches Muster: Der Arbeitspreis steigt um rund 17,5 bis 19 Cent pro Kilowattstunde, der Grundpreis um rund 8 oder rund 14 Euro im Monat. Die Prozentzahl hängt deshalb vom Ausgangspreis und vom Verbrauch ab, nicht vom Tarif.

FallArbeitspreis bisherArbeitspreis neuGrundpreis bisherGrundpreis neuQuelle
Einzelperson, 12 Monate eingeschränkte Garantie30,00 ct49,00 ct4,30 €17,98 €Bild / Finanztip
Vertrag vom August 202629,05 ct47,80 ct9,08 €22,76 €Verbraucherschutzforum Berlin
Vertrag vom September 2026, 12 Monate Garantie, Erhöhung nach 37 Tagenca. 29 ctca. 48 ctca. 16 €23,89 €Finanztip-Forum
12-Monats-Vertrag, Erhöhung vor Lieferbeginn28,13 ct46,65 ctk. A.k. A.Trustpilot
12-Monats-Vertrag28,07 ct45,88 ct18,86 €26,60 €Trustpilot
12-Monats-Vertrag, Erhöhung nach 11 Tagen28,71 ct46,52 ct13,97 €21,70 €Trustpilot
Vertrag seit einem Monat31,00 ct50,00 ct7,00 €20,50 €Trustpilot
Abschlag 140 € auf 217 €, neuer Abschlag laut Mail schon zum 15.11.ca. 29 ct46,79 ctk. A.k. A.Reddit
Alle Preise brutto. Quellen verlinken, Trustpilot-Fälle als "Kundenbewertungen" kennzeichnen.

Auf Trustpilot haben seit dem 3. November viele Plan-B-Kunden über die Preiserhöhung geschrieben. Die meisten berichten von 50 bis 80 Prozent mehr, einige trotz Preisgarantie und manche schon wenige Tage nach Lieferbeginn. Mehrere kritisieren außerdem, dass der Kundenservice schwer zu erreichen sei. Das sind Erfahrungsberichte einzelner Kunden, wir konnten sie nicht überprüfen. Was Plan-B dazu sagt, liest du weiter unten.

Womit Plan-B Net Zero die Erhöhung begründet: Im Schreiben, das dem Verbraucherschutzforum vorliegt, nennt das Unternehmen gestiegene Netzentgelte und höhere Beschaffungskosten. Die eigene Aufstellung beziffert die Netzentgelte inklusive Messung mit plus 0,809 Cent pro Kilowattstunde, die Beschaffung mit plus 14,226 Cent. Zusammen mit den übrigen Positionen ergibt das 15,839 Cent, der Arbeitspreis steigt aber um 18,75 Cent. Für die Lücke von 2,91 Cent nennt das Schreiben keine Erklärung. Auch für die Erhöhung des Grundpreises nennt es keine Kostenposition. 

Der Punkt mit den AGB: Laut Finanztip stand bis Juli in den Plan-B-AGB, dass bei einer eingeschränkten Preisgarantie gestiegene Beschaffungskosten keine Preiserhöhung rechtfertigen. In der Fassung vom Oktober fehlt dieser Satz laut Finanztip. Plan-B Net Zero erklärt, die AGB nicht heimlich angepasst zu haben, Anpassungen erfolgten im Rahmen der gültigen AGB und Tarifbedingungen. Für Kunden mit Vertrag vor Oktober gilt ohnehin die AGB-Fassung, die sie bei Abschluss bestätigt haben.

Rechtsanwalt Daniel Blazek weist im Verbraucherschutzforum Berlin darauf hin, dass auf der Plan-B-Website noch eine ältere AGB-Fassung steht. Nach seiner ersten Durchsicht erlaubt sie Preisänderungen nur für Netzentgelte, Steuern und Umlagen, nicht für den Stromeinkauf. Eine stillschweigende Zustimmung zu Preisänderungen schließen die Plan-B-AGB laut Blazek sogar ausdrücklich aus.

Was Plan-B Net Zero dazu sagt:

Gegenüber Bild erklärt das Unternehmen, bei Kunden mit Preisgarantie halte man sich an die vereinbarten Konditionen, betroffen seien Kunden ohne Preisgarantie. Wer glaube, zu Unrecht eine Anpassung erhalten zu haben, könne widersprechen, jeder Einzelfall werde geprüft. Gegenüber Finanztip hatte der Anbieter zuvor erklärt, einzelne Kunden hätten versehentlich ein Schreiben bekommen. Den Vorwurf, sich beim Stromeinkauf verspekuliert zu haben, weist Plan-B zurück und erklärt, man sei seit 2023 profitabel. Wie viele der geschätzt 250.000 Kunden ein Schreiben erhalten haben, nennt das Unternehmen nicht.

Was kostet dich die Erhöhung?

Warum einmal 84 und einmal 73 Prozent?

Weil die Erhöhung in absoluten Beträgen fast überall gleich ausfällt, rund 18 Cent mehr pro Kilowattstunde und rund 8 oder 14 Euro mehr Grundpreis im Monat. Wer wenig verbraucht und einen niedrigen Grundpreis hatte, zahlt prozentual am meisten drauf. Im Bild-Fall sind es bei rund 1.700 Kilowattstunden etwa 480 Euro mehr im Jahr, ein Plus von 84 Prozent. Mit den Preisen aus dem Fall des Verbraucherschutzforums zahlt ein Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden rund 820 Euro mehr im Jahr, ein Plus von 73 Prozent.

Rechne mit deinen eigenen Zahlen: Trag Arbeitspreis und Grundpreis aus deinem bisherigen Vertrag und aus dem Schreiben ein. Der Rechner zeigt dir die Mehrkosten pro Jahr und pro Monat und, falls du eine Preisgarantie hast, was diese Garantie in den verbleibenden Monaten wert ist. Diesen Betrag kannst du in deinen Widerspruch schreiben.

Wir erleben gerade Zeiten sehr hoher Energiepreise und noch weiteren Erhöhungen durch die Netzentgelte. Da ist es wichtig von Anfang an faire Tarife für Kunden anzubieten. Das versuchen wir jeden Tag bei Rabot Energy mit unserem gesamten Team, damit sie sich auf uns verlassen können.

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Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung: so geht es

Bei einer Preiserhöhung kannst du deinen Stromvertrag außerordentlich kündigen, egal wie lange die Mindestlaufzeit noch läuft. Das steht in § 41 Abs. 5 EnWG. Drei Dinge entscheiden, ob es klappt:

  • Die Frist: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bis zu dem Tag, an dem der neue Preis wirksam wird, bei Plan-B Net Zero also bis zum 7. Dezember 2026. Plan-B bittet in der Mail darum, dass Kündigungen bis zum 3. Dezember eingehen. Laut Rechtsanwalt Blazek ist das keine gesetzliche Frist. Warte trotzdem nicht bis zum letzten Tag.
  • Die Ausnahme: Gibt der Anbieter nur eine höhere Mehrwertsteuer oder gesetzliche Umlagen unverändert weiter, gibt es nach § 41 Abs. 6 EnWG kein Sonderkündigungsrecht. Bei Beschaffungskosten gilt das nicht.
  • Die Reihenfolge: Erst den neuen Vertrag abschließen und als Lieferbeginn das Wirksamkeitsdatum der Erhöhung angeben. Dann kündigen. So gibt es keine Lücke und keinen Tag in der Ersatzversorgung.

Kündigen und trotzdem Geld zurückholen: Das Sonderkündigungsrecht besteht nach verbreiteter Auffassung auch dann, wenn die Erhöhung unwirksam ist. Wer kündigt, kann also trotzdem geltend machen, dass die Erhöhung nicht hätte gelten dürfen, etwa für zu viel gezahlte Abschläge.

Kündigen oder bleiben? Eine Sonderkündigung ist kostenlos und sicher, du zahlst nie den neuen Preis. Dafür verlierst du deinen alten Preis, und ein neuer Vertrag kann heute teurer sein. Wer eine gültige Garantie hat, kann widersprechen und weiter auf Basis des alten Preises zahlen. Das kann sich lohnen, kann aber Streit bis zur Schlichtungsstelle oder vor Gericht bedeuten:

So gehst du vor:

  1. Schreiben prüfen: Datum des Wirksamwerdens, Begründung, Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht.
  2. Entscheiden: Widerspruch, wenn du eine gültige Garantie hast und bleiben willst. Kündigung, wenn du wechseln willst.
  3. Neuen Vertrag abschließen, Lieferbeginn = Wirksamkeitsdatum.
  4. Widerspruch oder Kündigung per E-Mail und zusätzlich per Brief senden, Eingang bestätigen lassen.
  5. Am Wechseltag den Zählerstand ablesen und fotografieren.

Vorlagen: Wiederspruch und Sonderkündigung

Bei einer Preiserhöhung kannst du deinen Stromvertrag außerordentlich kündigen, egal wie lange die Mindestlaufzeit noch läuft. Das steht in § 41 Abs. 5 EnWG. Drei Dinge entscheiden, ob es klappt:

Vorlage 1: Widerspruch (wenn du eine gültige Preisgarantie hast)

An: PLAN-B NET ZERO ENERGY GmbH
Kundennummer: [Nummer]
Vertragsnummer: [Nummer]
Lieferstelle: [Adresse]

Betreff: Widerspruch gegen die Preisanpassung zum 07.12.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit E-Mail vom 03.11.2026 haben Sie eine Erhöhung des Arbeitspreises auf [neuer Wert] ct/kWh und des Grundpreises auf [neuer Wert] €/Monat zum 07.12.2026 angekündigt.

Mein Vertrag vom [Datum] enthält eine Preisgarantie von [12/24] Monaten bis zum [Datum]. Diese Garantie umfasst nach Ihren Vertragsbedingungen die Beschaffungs- und Vertriebskosten. Ihre Erhöhung begründen Sie mit gestiegenen Beschaffungskosten. Sie ist daher von der Garantie nicht gedeckt.

Ich widerspreche der angekündigten Preisanpassung und stimme einer Vertragsänderung nicht zu. Ich zahle weiterhin die vereinbarten Preise. Bitte ziehen Sie keinen höheren Abschlag ein. Sollten Sie dennoch höhere Beträge abbuchen, erfolgt dies unter Vorbehalt der Rückforderung.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich bis zum [Datum, 14 Tage ab heute], dass die vereinbarten Preise bis zum Ende der Preisgarantie gelten.

Meine Vertragsbestätigung füge ich bei.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Datum]

An: PLAN-B NET ZERO ENERGY GmbH
Kundennummer: [Nummer]
Vertragsnummer: [Nummer]
Lieferstelle: [Adresse]
Zählernummer: [Nummer]

Betreff: Außerordentliche Kündigung nach § 41 Abs. 5 EnWG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit E-Mail vom 03.11.2026 haben Sie eine Preiserhöhung zum 07.12.2026 angekündigt. Ich nutze mein Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG und kündige meinen Stromliefervertrag zum 06.12.2026, hilfsweise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung.

Vorsorglich widerspreche ich der Preiserhöhung und behalte mir vor, zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich innerhalb von 14 Tagen. Die Schlussrechnung erwarte ich innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Datum]

Beide Schreiben sind Muster und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit helfen die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie kostenlos.

Wie kann das überhaupt sein? Preiserhöhung trotz Vertrag und Garantie

Ein unterschriebener Stromvertrag ist in Deutschland kein Festpreisvertrag. Fast jeder Sondervertrag enthält eine Preisanpassungsklausel, und erst die Preisgarantie schränkt sie ein. Deshalb kann ein Anbieter ein Erhöhungsschreiben verschicken, auch wenn am Ende gar nicht sicher ist, ob die Erhöhung wirksam ist. Die sechs Regeln, die hier entscheiden:

  1. Die Preisanpassungsklausel. Ein Anbieter darf die Preise nur ändern, wenn das im Vertrag steht. Die Regel dazu muss klar sein: Sie nennt, welche Kosten zählen, und gibt sinkende Kosten genauso weiter wie steigende (§ 307 BGB). Jede Erhöhung muss nach § 41 Abs. 5 EnWG mindestens einen Monat vorher angekündigt werden, mit Anlass, Umfang und dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht.
  2. Was eine eingeschränkte Preisgarantie bedeutet. Sie friert den Preis nicht komplett ein. Ausgenommen sind nur Steuern, Abgaben, Umlagen und die Mehrwertsteuer, weil der Anbieter darauf keinen Einfluss hat. Die Kosten für Stromeinkauf und Vertrieb trägt dagegen der Anbieter. Sie bleiben während der Garantie fest. So stand es laut Finanztip auch in den Plan-B-AGB, die bis Juli 2026 galten. Begründet ein Anbieter die Erhöhung mit teurerem Stromeinkauf, greift die eingeschränkte Garantie also. Sollten die Berichte zutreffen, dürfte ein Garantiekunde eine Erhöhung mit dieser Begründung nicht bekommen.

  3. Ein Schreiben ist kein Recht. Ob die Erhöhung wirksam ist, entscheidet nicht der Anbieter mit dem Versand, sondern der Vertrag und notfalls ein Gericht. Das heißt umgekehrt: Wer das Schreiben ignoriert und den neuen Abschlag einfach zahlt, akzeptiert faktisch. Deshalb ist Abwarten die schlechteste Option. Entweder Widerspruch oder Kündigung, beides schriftlich und vor dem Wirksamkeitsdatum. Die Mail sagt zwar, ohne Reaktion gälten die neuen Preise. Laut Rechtsanwalt Blazek stimmt das nur, wenn Plan-B ein wirksames Erhöhungsrecht hat und es richtig ausgeübt hat. Wer lange schweigt und zahlt, erschwert sich aber die Rückforderung. Ansprüche auf zu viel Gezahltes verjähren drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem du davon erfahren hast. Entweder Widerspruch oder Kündigung, beides schriftlich und vor dem Wirksamkeitsdatum.

  4. Das Argument „Störung der Geschäftsgrundlage“. Im Winter 2021/22 haben mehrere Anbieter versucht, Preisgarantien mit § 313 BGB auszuhebeln, weil der Einkauf unerwartet teuer wurde. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im August 2026 entschieden: So eine Erhöhung war bei einem anderen Versorger unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Hamm hat am 5. Oktober 2026 im Fall ExtraEnergie ähnlich entschieden, ebenfalls nicht rechtskräftig). Wer eine Garantie gibt, trägt das Beschaffungsrisiko selbst.

  5. Formfehler machen die Erhöhung unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat am 21. Oktober 2025 entschieden: Erklärt der Anbieter nicht verständlich, warum er erhöht, ist die Erhöhung unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof 2025 entschieden. Fehlt im Schreiben der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht, gilt laut Verbraucherzentrale ebenfalls weiter der alte Preis. Beim Plan-B-Schreiben fällt auf: Die aufgelisteten Kostensteigerungen ergeben 15,839 Cent, der Arbeitspreis steigt aber um 18,75 Cent. Für die Differenz gibt es keine Erklärung. Rechtsanwalt Blazek hält die Erhöhung deshalb in mehreren Punkten für angreifbar.

  6. Was daraus folgt. Vier Fälle:

    • Gültige Preisgarantie und du willst bleiben: schriftlich widersprechen, alten Abschlag weiterzahlen, Nachweise sichern. Vorlage unten.
    • Keine Garantie oder du willst raus: Sonderkündigung bis zum 7. Dezember, neuen Vertrag vorher abschließen. Vorlage unten.
    • Unsicher, ob die Garantie gilt: Vertragsbestätigung und Preisblatt lesen. Steht dort „eingeschränkte Preisgarantie“ mit Laufzeit, gilt Fall 1. Hilfe gibt es bei der Verbraucherzentrale und der Schlichtungsstelle Energie, beides kostenlos.
    • In jedem Fall: Vertragsbestätigung, Preisblatt, Willkommensmail und Werbemails aufheben. Laut einem Beitrag im Finanztip-Forum hatte Plan-B vorab per Werbemail mitgeteilt, dass die Anpassung nur Tarife ohne Garantie betreffe. Falls du so eine Mail hast, ist sie ein Nachweis.

Kommt das jetzt auch bei anderen Anbietern?

Ob weitere Anbieter folgen, kann niemand sagen, und wir spekulieren nicht über Namen. Plan-B Net Zero begründet die Erhöhung laut Bild mit hohen Gaspreisen, die Strom vor allem im Winter verteuern. Wenn du selbst einen Vertrag mit Preisgarantie hast, lohnt ein Blick in die Unterlagen, damit du im Ernstfall weißt, was abgesichert ist.

Grüüün-Kunden: Was passiert, wenn ich nichts tue?

Grüüün beliefert Privatkunden laut Bild seit dem 1. November 2026 nicht mehr. Das Unternehmen hatte mit einer Preisgarantie von zehn Jahren geworben und nach eigenen Angaben im Juni rund 200.000 Kunden. Ob Grüüün die Verträge so beenden durfte, ist umstritten. Laut Verbraucherzentrale beendet die Ankündigung laufende Verträge nicht automatisch. Beliefert wirst du trotzdem nicht mehr. Die Frage ist also vor allem, wer dich ab jetzt beliefert, zu welchem Preis und ob du Schadensersatz bekommst.

Was automatisch passiert: Fällt dein Lieferant aus, springt nach § 38 EnWG der Grundversorger an deinem Wohnort ein, in der Ersatzversorgung. Dein Strom fließt also weiter, niemand sitzt im Dunkeln. Der Haken ist der Preis: Ersatz- und Grundversorgung sind meist deutlich teurer als ein normaler Tarif, und die Grundversorgung ist in den meisten Netzgebieten ohnehin einer der teuersten Tarife. Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten, danach rutschst du automatisch in die reguläre Grundversorgung, wenn du bis dahin keinen neuen Vertrag hast.

Was du jetzt tun solltest:

  1. Neuen Anbieter wählen und den Vertrag abschließen. Der neue Anbieter meldet dich beim Netzbetreiber an, du musst beim Grundversorger nichts kündigen. Die Ersatzversorgung endet mit dem Lieferbeginn des neuen Anbieters.
  2. Zählerstand jetzt ablesen und fotografieren, mit Datum. Das ist dein Nachweis für die Schlussrechnung von Grüüün und die Startabrechnung des Grundversorgers.
  3. Abschläge an Grüüün stoppen. Prüfe Lastschriften und Daueraufträge, damit nicht weiter Geld an einen Anbieter fließt, der nicht mehr liefert.
  4. Schlussrechnung von Grüüün abwarten und prüfen. Sie muss innerhalb von sechs Wochen nach Lieferende kommen, also bis etwa Mitte Dezember. Ein Guthaben will Grüüün laut Verbraucherzentrale binnen zwei Wochen nach der Schlussrechnung auszahlen. Bleibt die Rechnung aus, schriftlich anmahnen und notfalls die Verbraucherzentrale einschalten.
  5. Post vom Grundversorger nicht ignorieren. Er schickt dir in der Regel ein Schreiben mit dem Ersatzversorgungspreis. Daraus siehst du, wie teuer das Nichtstun ist.

Kann ich den Bonus oder die Preisgarantie von Grüüün noch einfordern? Die Garantie endet mit dem Vertrag. Ein nicht ausgezahlter Bonus ist eine Forderung gegen das Unternehmen, die du in der Schlussrechnung einfordern kannst. Ob und wann sie bezahlt wird, hängt davon ab, wie es mit dem Unternehmen weitergeht. Für diesen Punkt lohnt der Blick auf die Seite der Verbraucherzentrale zu Grüüün, sobald sie dazu etwas veröffentlicht.

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Häufige Fragen zu Plan-B Net Zero und Grüüün

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bis zum 7. Dezember 2026, dem Tag, an dem der neue Preis gelten soll. Das Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG gilt unabhängig von deiner Restlaufzeit. Plan-B bittet um Eingang bis zum 3. Dezember, das ist laut Rechtsanwalt Blazek aber keine gesetzliche Frist. Schließ am besten zuerst einen neuen Vertrag mit Lieferbeginn 7. Dezember ab.

 

Nein, die neuen Preise gelten frühestens ab dem 7. Dezember. Laut Finanztip zieht Plan-B den höheren Abschlag teils schon ab 15. November ein. Prüf deine Kontoauszüge und widersprich schriftlich, wenn zu viel abgebucht wird.

Dann behandelt Plan-B die neuen Preise als akzeptiert. Laut Rechtsanwalt Blazek werden sie dadurch nur wirksam, wenn Plan-B ein gültiges Recht zur Erhöhung hat. Wer lange schweigt und zahlt, macht sich eine spätere Rückforderung aber schwerer.

 

Ja, wenn deine Vertragsbestätigung oder dein Preisblatt eine Preisgarantie mit Laufzeit nennt. Eine eingeschränkte Garantie schützt dich vor höheren Beschaffungskosten, und genau damit begründet Plan-B die Erhöhung. Plan-B sagt selbst, man halte sich bei Garantiekunden an die vereinbarten Konditionen. Widersprich trotzdem schriftlich und leg die Vertragsbestätigung bei.

Dafür gibt es Stand 6. November keine Hinweise. Plan-B erklärt gegenüber Bild, das Unternehmen arbeite seit 2023 profitabel. Spekulationen über wirtschaftliche Probleme weist es zurück.

Zuerst bei Plan-B selbst, schriftlich. Antwortet das Unternehmen nicht oder lehnt ab, hilft die Schlichtungsstelle Energie kostenlos. Beratung gibt es bei der Verbraucherzentrale, Beschwerden nimmt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur an.

Nein, der Strom fließt weiter. Stellt dein Anbieter die Belieferung ein, übernimmt automatisch der Grundversorger an deinem Wohnort. Das ist allerdings meist deutlich teurer als ein normaler Tarif, deshalb lohnt sich ein schneller Wechsel.

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Für die verbleibenden 20% deines Vorjahresverbrauchs, die von der Stompreisbremse der Bundesregierung nicht gedeckelt sind, sprechen wir eine Preisgarantie aus – ebenfalls in Höhe von max. 40 Cent/kWh.
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