Einspeisevergütung nach 20 Jahren: Das musst du jetzt wissen

Familie zeigt im Garten auf die Photovoltaikanlage auf dem Dach ihres Einfamilienhauses"

Deine EEG-Förderung läuft aus, und jetzt? Die gute Nachricht zuerst: Es gibt keinen Handlungsdruck. Deine Anlage läuft einfach weiter, ohne dass du kündigen, ummelden oder sofort etwas entscheiden musst. Die zweite gute Nachricht: Es gibt mehrere Optionen, wie du nach dem Ende der 20-jährigen Förderung mehr aus deiner Anlage herausholst, und manche davon lohnen sich richtig. In diesem Artikel gehen wir sie ehrlich durch, inklusive der unbequemen Fakten. Ein kurzer Hinweis vorab: Das Ende deiner persönlichen 20-Jahres-Förderung hat nichts mit der aktuellen Berichterstattung zur EEG-Novelle 2027 zu tun. Dazu mehr weiter unten im Artikel..

Das Wichtigste in Kürze

  • Die garantierte EEG-Vergütung endet nach 20 Jahren automatisch, ohne dass du kündigen oder etwas beantragen musst
  • Stattdessen greift automatisch eine Anschlussvergütung nach dem sogenannten Marktwert Solar, deutlich niedriger als deine bisherige Vergütung
  • Diese Übergangsregelung ist per Solarpaket I bis zum 31. Dezember 2032 gesetzlich abgesichert
  • Die Vergütung ist auf maximal 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (§ 23b EEG 2023)
  • Für die meisten Haushalte ist der Umstieg auf mehr Eigenverbrauch die wirtschaftlich stärkste Option
  • Einnahmen aus PV-Anlagen sind seit dem Jahressteuergesetz 2022 einkommensteuerfrei, auch für Ü20-Anlagen, bis 30 Kilowatt-Peak auf Einfamilienhäusern und insgesamt 100 Kilowatt-Peak pro Steuerpflichtigem

Wann endet die Einspeisevergütung?

Die 20-jährige Förderdauer umfasst 20 volle Kalenderjahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres selbst. Eine Anlage, die 2004 ans Netz ging, verlässt die Förderung also Ende 2024. An der Anlage selbst ändert sich technisch nichts: Sie produziert weiter Strom wie am ersten Tag. Es entfällt lediglich die feste Vergütung, die du bisher erhalten hast.

Einspeisevergütung 20 Jahre: Ab wann genau läuft sie aus?

Für die genaue Stichtag-Berechnung zählt das Kalenderjahr der Inbetriebnahme voll mit. Ist deine Anlage beispielsweise im März 2005 ans Netz gegangen, endet die Förderung nicht im März 2025, sondern zum 31. Dezember 2025. Das exakte Inbetriebnahmedatum findest du in deinem Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber oder im Inbetriebnahmeprotokoll, das dir dein Installationsbetrieb damals ausgehändigt hat. Wenn du diese Unterlagen nicht mehr findest, hilft in der Regel ein Anruf beim Netzbetreiber weiter. Wenn du dir die Rechnerei sparen willst, kannst du dafür gerne unseren Rechner nutzen, einfach das Inbetriebnahmedatum eingeben und du bekommst das genaue Förderende angezeigt.

Was zahlt der Netzbetreiber nach 20 Jahren noch?

Nach Ende der Förderung greift automatisch der sogenannte Jahresmarktwert Solar als Vergütungsgrundlage. Davon zieht der Netzbetreiber eine Vermarktungskostenpauschale nach § 53 Abs. 4 EEG ab, jährlich veröffentlicht von den vier Übertragungsnetzbetreibern auf netztransparenz.de. Mit verbautem Smart Meter halbiert sich dieser Abzug, das regelt derselbe Absatz. Gesetzlich gedeckelt ist die gesamte Vergütung auf maximal 10 ct/kWh. So hat sich die Nettovergütung zuletzt entwickelt:

JahrJahresmarktwert SolarVermarktungskostenpauschaleNetto ohne Smart MeterNetto mit Smart Meter
20244,624 ct/kWh1,808 ct/kWh2,82 ct/kWh3,72 ct/kWh
20254,51 ct/kWh0,715 ct/kWh3,80 ct/kWh4,15 ct/kWh
ab 2026*4,51 ct/kWh0,23 ct/kWh4,28 ct/kWh4,40 ct/kWh

*Der Jahresmarktwert Solar für 2026 steht erst Anfang 2027 fest, veröffentlicht wird bislang nur die neue Pauschale. Bis dahin rechnen wir mit dem letzten bekannten Marktwert von 2025 weiter.

Wie viel davon am Ende bei dir ankommt, hängt außerdem davon ab, ob du auf Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung eingestellt bist, das sind die zwei Grundvarianten, mit denen dein Zähler bereits jetzt läuft.

Zwei Handwerker montieren ein Solarmodul auf dem Dach eines Einfamilienhauses

Welche Optionen hast du nach Ende der EEG-Förderung?

1. Einfach weiter einspeisen

Die einfachste Option ist, nichts zu ändern und weiter voll einzuspeisen. Du musst dafür nichts tun, keine Technik nachrüsten, keinen Vertrag kündigen. Ehrlich gesagt ist das aber auch die wirtschaftlich schwächste Option: Bei aktuell rund 4,28 Cent Anschlussvergütung bleibt pro Kilowattstunde nur noch ein Bruchteil dessen übrig, was du in den letzten 20 Jahren gewohnt warst.

2. Eigenverbrauch steigern

Wirtschaftlich attraktiver ist es meist, mehr vom selbst erzeugten Strom auch selbst zu nutzen, statt ihn für wenige Cent einzuspeisen. Das geht zum Beispiel über die Nachrüstung eines Batteriespeichers oder über zusätzliche Verbraucher, die tagsüber Solarstrom abnehmen, etwa eine Wallbox fürs E-Auto, eine Warmwasserbereitung per Heizstab, eine Infrarotheizung oder perspektivisch auch eine Klimaanlage, die im Sommer ohnehin wichtiger wird. Wie viel sich das für dich lohnt, hängt stark von deinem individuellen Verbrauchsprofil und dem technischen Umrüstungsaufwand ab, konkrete Kosten lassen sich daher pauschal nicht seriös beziffern.

3. Direktvermarktung

Eine dritte Option ist die Direktvermarktung, bei der ein Dienstleister deinen Strom direkt am Markt verkauft statt über die feste Anschlussvergütung. Ehrlich gesagt war das für kleine Anlagen unter 100 kW bislang meist unwirtschaftlich, viele Direktvermarkter haben Kleinanlagen schlicht abgelehnt, das bestätigen mehrere Quellen unabhängig voneinander. Das ändert sich aber gerade: Ein wachsender Teil der Anbieter entwickelt inzwischen Angebote speziell fürs Kleinanlagensegment.

Rabot Energy bereitet für 2027 zum Beispiel eine Direktvermarktung mit zwei festen Preisen vor: einen festen Preis für den Strom, den du aus dem Netz beziehst, und eine feste Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde, unabhängig vom Börsenpreis. Die Vermarktung selbst, die Bilanzkreisführung und die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt dabei Rabot. Vorausgesetzt wird ein Smart Meter, um dessen Einbau sich Rabot bei Bedarf kümmert, ein Batteriespeicher ist nicht zwingend nötig, wirkt sich aber positiv auf den Ertrag aus. Konkrete Preise stehen noch nicht fest, buchbar ist das Angebot selbst erst ab 2027. Wer sich schon jetzt unverbindlich eintragen möchte, wird als einer der Ersten informiert, sobald es losgeht.

4. Anlage modernisieren oder ersetzen

Wer technisch ohnehin an Grenzen stößt, kann über ein Repowering nachdenken, also den Austausch alter Module oder des Wechselrichters gegen neue, effizientere Technik. Zum Vergleich lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Einspeisevergütung für Neuanlagen, sie zeigt, wie viel eine modernere Anlage unter heutigen Bedingungen einbringen würde.

5. Weitere Erlösmöglichkeiten

Daneben gibt es noch kleinere Stellschrauben wie Mieterstrommodelle oder die Belieferung von Untermietern mit eigenem Solarstrom, die für manche Betreiber eine zusätzliche, wenn auch meist überschaubare Einnahmequelle darstellen.

Photovoltaikanlage auf Satteldach eines Einfamilienhauses vor blauem Himmel

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Falls du gar nichts unternimmst, läuft deine Anlage automatisch in der Volleinspeisung weiter, es gibt keine Abschaltung und keine Frist, die du verpassen könntest. Bei kleinen Anlagen bedeutet das wirtschaftlich allerdings oft ein Nullsummenspiel: Die Einnahmen aus der Anschlussvergütung decken kaum mehr als die laufenden Kosten.

Pflichten, die du nicht vergessen solltest

Auch nach Ende der Förderung bleibst du zu einigen Meldungen verpflichtet. Dazu zählt die laufende Pflege deiner Daten im Marktstammdatenregister, die unabhängig vom Vergütungsanspruch weiterläuft. Wechselst du die Vergütungsart, etwa von Volleinspeisung zu Eigenverbrauch, musst du das ebenfalls melden. Und ab einer bestimmten Anlagengröße beziehungsweise einem bestimmten Verbrauch greift zusätzlich die Smart-Meter-Pflicht. Das heißt: Seit der MsbG-Novelle 2025 musst du ein Smart Meter einbauen lassen, wenn deine PV-Anlage mehr als 7 kWp leistet oder dein Haushalt über 6.000 kWh im Jahr verbraucht (§ 29 MsbG), oder wenn du eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie Wärmepumpe oder Wallbox betreibst, die unter § 14a EnWG fällt. Die konkrete Schwelle dafür, aktuell 4,2 kW, legt nicht das Gesetz selbst fest, sondern eine Festlegung der Bundesnetzagentur dazu (Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023). Betrifft dich das, kannst du den Einbau nicht ablehnen, dein Messstellenbetreiber kündigt ihn aber mindestens drei Monate vorher an. 

Ist die Vergütung nach 20 Jahren steuerfrei?

Ja. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 sind Einnahmen aus PV-Anlagen einkommensteuerfrei, und das gilt ausdrücklich auch für ausgeförderte Ü20-Anlagen. Für Anlagen auf Einfamilienhäusern liegt die Grenze bei 30 Kilowatt-Peak, bei Mehrfamilienhäusern galt für ältere Bestandsanlagen wie eine Ü20-Anlage die Grenze von 15 Kilowatt-Peak je Wohneinheit (seit dem Jahressteuergesetz 2024 gilt für ab 2025 neu angeschaffte oder erweiterte Anlagen einheitlich 30 Kilowatt-Peak, siehe die Anwendungsvorschrift in § 52 EStG). Insgesamt ist bei 100 Kilowatt-Peak pro Steuerpflichtigem Schluss, egal wie viele einzelne Anlagen du betreibst. Ergänzend dazu greift beim Kauf neuer Komponenten bis 30 kW ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent.

Anlagencheck: Lohnt sich der Weiterbetrieb technisch noch?

Nach 20 Jahren im Dauerbetrieb lohnt sich ein Blick auf den technischen Zustand deiner Anlage, insbesondere auf Wechselrichter und Verkabelung, die typischerweise vor den Modulen selbst altern. Ein Fachbetrieb kann das im Rahmen eines Anlagenchecks prüfen, die Kosten dafür bewegen sich meist in einem überschaubaren dreistelligen Bereich. Wichtig zu wissen: Als Betreiber trägst du weiterhin die Sicherheitsverantwortung für deine Anlage, auch wenn keine Förderung mehr daran hängt.

Lohnt sich der Neukauf einer PV-Anlage noch, und mit welcher Amortisation?

Wer über einen kompletten Neubau statt Repowering nachdenkt, sollte die aktuelle Förderlage und die eigenen Verbrauchsdaten gegenrechnen, um eine realistische Amortisationszeit zu erhalten. Die Antwort fällt sehr individuell aus und hängt stark vom Eigenverbrauchsanteil, den lokalen Strompreisen und der gewählten Anlagengröße ab.

Was hat das mit der EEG-Novelle 2027 zu tun?

Kurz gesagt: erstmal nichts. Die EEG-Novelle 2027 betrifft die Förderbedingungen für neue PV-Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen, unabhängig davon, wann deine bestehende Anlage ihre individuelle 20-Jahres-Förderung erreicht. Beide Themen laufen unabhängig voneinander und sollten nicht verwechselt werden.

Kein Handlungsdruck, aber lohnende Optionen

Deine Anlage funktioniert nach 20 Jahren technisch genauso weiter wie am ersten Tag, nur die feste EEG-Vergütung entfällt. Nichts zu tun ist rechtlich unproblematisch, wirtschaftlich aber meist die schwächste Option, weil die automatische Anschlussvergütung nach Marktwert Solar aktuell nur noch wenige Cent pro Kilowattstunde bringt. Für die meisten Haushalte lohnt sich deshalb ein Blick auf den eigenen Verbrauch: Wer mehr vom selbst erzeugten Strom auch selbst nutzt, etwa über einen Speicher oder zusätzliche Verbraucher, holt in der Regel mehr heraus als über die reine Einspeisung. Direktvermarktung wird für kleinere Anlagen gerade erst interessant, ein Vergleich lohnt sich, sobald konkrete Angebote verfügbar sind. Bevor du dich festlegst, lohnt sich außerdem ein kurzer technischer Check deiner Anlage, gerade bei Wechselrichter und Verkabelung nach 20 Jahren Dauerbetrieb. Handlungsdruck gibt es dabei keinen, du kannst dir die Zeit nehmen, die Optionen in Ruhe durchzurechnen.

einspeisevergütung nach 20 jahren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Aktuell liegt sie bei rund 4,28 ct/kWh. Sie berechnet sich aus dem Jahresmarktwert Solar, zuletzt 4,51 ct/kWh, abzüglich der Vermarktungskostenpauschale nach § 53 Abs. 4 EEG, jährlich veröffentlicht auf netztransparenz.de, seit 2026 bei 0,23 ct/kWh, mit Smart Meter halbiert sich dieser Wert. Gesetzlich gedeckelt ist die gesamte Vergütung auf maximal 10 ct/kWh, das spielt bei den aktuellen Marktwerten aber keine praktische Rolle.

Nein, eine Abmeldung ist nicht nötig und auch keine Kündigung gegenüber deinem Netzbetreiber. Deine Anlage bleibt automatisch am Netz, die Umstellung auf die Anschlussvergütung nach Marktwert Solar läuft von selbst. Die einzige Pflicht, die bleibt, ist die laufende Pflege deiner Daten im Marktstammdatenregister, die hattest du aber auch schon während der Förderzeit.

Bislang meist nicht: Viele Direktvermarkter haben Bestandsanlagen unter 100 kW schlicht abgelehnt, weil der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag stand. Das ändert sich gerade, mehrere Anbieter entwickeln inzwischen Angebote speziell fürs Kleinanlagensegment, darunter auch Rabot Energy mit Start 2027. Ob sich das für dich konkret lohnt, hängt vom jeweiligen Angebot ab, ein Vergleich mit der einfachen Marktwert-Vergütung lohnt sich in jedem Fall, bevor du wechselst.

Nein, zwingend ist beides nicht. Ohne Speicher funktioniert die Direktvermarktung ebenfalls, mit Speicher lässt sich aber mehr herausholen, weil sich einspeisen lässt, wann der Strom am wertvollsten ist. Ein vorhandenes Energiemanagementsystem kannst du nach Angaben von Rabot in der Regel weiter nutzen, der Anbieter arbeitet mit mehreren gängigen Systemen zusammen und ist nicht auf eigene Hardware angewiesen.

Der Eintrag selbst ist kostenlos und unverbindlich. Das Angebot startet nach aktuellem Stand 2027, ein genaues Datum gibt es noch nicht, unter anderem weil es auch vom Gesetzgebungsverfahren zur EEG-Novelle abhängt.

Ja, technisch und rechtlich ändert sich an deiner Anlage nichts, sie läuft unverändert weiter, und du bleibst wie gehabt für ihre Betriebssicherheit verantwortlich. Wirtschaftlich ist das simple Weiterlaufenlassen aber meist die schwächste der Optionen, weil die Anschlussvergütung deutlich unter deiner bisherigen EEG-Vergütung liegt.

Das kannst du jederzeit tun, unabhängig vom Förderende. Du musst dafür den Wechsel der Veräußerungsform, also von Volleinspeisung zu Überschusseinspeisung oder Eigenverbrauch, deinem Netzbetreiber melden. Häufig ist zusätzlich ein Zählerwechsel oder eine Ergänzung der Zählertechnik nötig, damit Einspeisung und Eigenverbrauch getrennt erfasst werden können. Am besten klärst du das vorab mit deinem Installationsbetrieb oder direkt mit dem Netzbetreiber.

In einem Punkt schon: Sie bringt keine garantierten Vergütungseinnahmen mehr mit, die sich als fester Wert einpreisen lassen. Für Käufer bleibt sie aber attraktiv, wenn sie technisch in gutem Zustand ist, weil sie weiterhin kostenlosen Solarstrom für den Eigenverbrauch liefert, gerade in Kombination mit einem Batteriespeicher oder einer Wallbox. Der Wert hängt also heute stärker vom technischen Zustand und vom Eigenverbrauchspotenzial ab als früher, als die garantierte Vergütung den größten Teil ausmachte.

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