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Besondere Bestimmungen – 25 ct/kWh Preisbremse

1. Geltungsbereich

Diese besonderen Bedingungen gelten für Neukunden der RABOT Energy GmbH („RABOT“), die:

  • zwischen dem 16.02.2026 und 31.03.2026
  • einen dynamischen Stromtarif abschließen
  • und ihren ursprünglichen Stromliefervertrag gekündigt (oder durch einen Dritten wirksam gekündigt wurde) und einen verbindlichen Stromliefervertrag mit RABOT abgeschlossen haben.

Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RABOT.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Neukunden, die:

  • ein dauerhaft genutztes E-Kraftfahrzeug, das wirtschaftlich dem Vertragspartner des Stromliefervertrages zugeordnet ist (eigenes Leasingfahrzeug, zur Nutzung überlassender Firmenwagen oder ein eigenes E-Kraftfahrzeug bzw. das eines Familienangehörigen) und wiederkehrend regelmäßig am vertragsgegenständlichen Zählpunkt geladen wird und dieses in der RABOT-App registriert ist,
  • für die Ladevorgänge die Smart Charging Funktion in der RABOT-App innerhalb von 4 Wochen nach Lieferbeginn aktiviert haben nutzen und
  • diese Smart Charging Funktion während der Geltung dieser Preisbremse weiterhin wiederkehrend und regelmäßig nutzen.

Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen Belieferungsbeginn und einem Zeitraum von maximal 4 Wochen nach Belieferungsbeginn.

3. Arbeitspreisbegrenzung

Bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen gilt:

Arbeitspreis (gesamt):
21,01 ct/kWh netto
25,00 ct/kWh brutto

Grundpreis (gesamt):
7,87 € / Monat netto
9,37 € / Monat brutto

Die Arbeitspreisbegrenzung gilt für 6 volle Liefermonate ab erstmaliger Smart-Charging-Nutzung.

4. Nichtaktivierung oder Fristversäumnis

Erfolgt keine Smart-Charging-Nutzung unter Einhaltung der in 2. benannten Bedingungen und innerhalb der dort bezeichneten 4-Wochen-Frist, gilt das Nachfolgende:

  • Der Arbeitspreis ist variabel entsprechend der Börsenpreisgestaltung gemäß des regulären Stromliefervertrages, dieser setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
  • Börsenpreis (Day-Ahead und/oder Intraday)
  • Herkunftsnachweisen
  • Börsengebühr
  • Risikoprämie
  • gesetzliche Umlagen, Netzentgelte und Steuern.

5. Ablauf der Preisbremsenphase

Nach Ablauf der 6 vollen Liefermonate entfällt die Arbeitspreisbegrenzung automatisch.
Der Tarif wird anschließend regulär mit variabler Preisgestaltung entsprechend des RABOT.flex-Tarifs weitergeführt.

6. Abrechnung

Die Abrechnung des Liefermonats erfolgt im Folgemonat. Abschläge sind nach Lieferbeginn fällig.

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Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.

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Wenn du eine Strompreiserhöhung erhalten hast, kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag mit deinem Versorger vor Ablauf der regulären Laufzeit beenden.
Falls du dich für unseren Tarif entscheidest, übernehmen wir für dich den Wechsel und kündigen deinen bisherigen Versorger.
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Unsere Preisbremse

Wir bieten dir in Kombination mit unserem Tarif eine 100% Preisbremse an, die nach Vertragsabschluss über einen Zeitraum von 12 Monaten gilt.
Für die verbleibenden 20% deines Vorjahresverbrauchs, die von der Stompreisbremse der Bundesregierung nicht gedeckelt sind, sprechen wir eine Preisgarantie aus – ebenfalls in Höhe von max. 40 Cent/kWh.
Falls du dich für unseren Tarif mit 100% Strompreisbremse entscheidest, übernehmen wir für dich den Wechsel und kündigen deinen bisherigen Versorger.

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