Besondere Bestimmungen – 25 ct/kWh Preisbremse
1. Geltungsbereich
Diese besonderen Bedingungen gelten für Neukunden der RABOT Energy GmbH („RABOT“), die:
- zwischen dem 16.02.2026 und 31.03.2026
- einen dynamischen Stromtarif abschließen
- und ihren ursprünglichen Stromliefervertrag gekündigt (oder durch einen Dritten wirksam gekündigt wurde) und einen verbindlichen Stromliefervertrag mit RABOT abgeschlossen haben.
Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RABOT.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Neukunden, die:
- ein dauerhaft genutztes E-Kraftfahrzeug, das wirtschaftlich dem Vertragspartner des Stromliefervertrages zugeordnet ist (eigenes Leasingfahrzeug, zur Nutzung überlassender Firmenwagen oder ein eigenes E-Kraftfahrzeug bzw. das eines Familienangehörigen) und wiederkehrend regelmäßig am vertragsgegenständlichen Zählpunkt geladen wird und dieses in der RABOT-App registriert ist,
- für die Ladevorgänge die Smart Charging Funktion in der RABOT-App innerhalb von 4 Wochen nach Lieferbeginn aktiviert haben nutzen und
- diese Smart Charging Funktion während der Geltung dieser Preisbremse weiterhin wiederkehrend und regelmäßig nutzen.
Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen Belieferungsbeginn und einem Zeitraum von maximal 4 Wochen nach Belieferungsbeginn.
3. Arbeitspreisbegrenzung
Bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen gilt:
Arbeitspreis (gesamt):
21,01 ct/kWh netto
25,00 ct/kWh brutto
Grundpreis (gesamt):
7,87 € / Monat netto
9,37 € / Monat brutto
Die Arbeitspreisbegrenzung gilt für 6 volle Liefermonate ab erstmaliger Smart-Charging-Nutzung.
4. Nichtaktivierung oder Fristversäumnis
Erfolgt keine Smart-Charging-Nutzung unter Einhaltung der in 2. benannten Bedingungen und innerhalb der dort bezeichneten 4-Wochen-Frist, gilt das Nachfolgende:
- Der Arbeitspreis ist variabel entsprechend der Börsenpreisgestaltung gemäß des regulären Stromliefervertrages, dieser setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
- Börsenpreis (Day-Ahead und/oder Intraday)
- Herkunftsnachweisen
- Börsengebühr
- Risikoprämie
- gesetzliche Umlagen, Netzentgelte und Steuern.
5. Ablauf der Preisbremsenphase
Nach Ablauf der 6 vollen Liefermonate entfällt die Arbeitspreisbegrenzung automatisch.
Der Tarif wird anschließend regulär mit variabler Preisgestaltung entsprechend des RABOT.flex-Tarifs weitergeführt.
6. Abrechnung
Die Abrechnung des Liefermonats erfolgt im Folgemonat. Abschläge sind nach Lieferbeginn fällig.