„BFV-Gewinnspiel“ – von Rabot Energy RABOT Energy (eine Marke der RABOT Charge
RABOT Energy (eine Marke der RABOT Charge GmbH, Hopfenmarkt 33, 20457 Hamburg), nachfolgend Veranstalter genannt, veranstaltet im Rahmen der Partnerschaft mit dem Bayerischen Fußball- Verband ein Gewinnspiel („BFV-Gewinnspiel“) mit dem Inhalt, dass Neukunden von RABOT Energy im Gewinnspielzeitraum einen Stromliefervertrag mit RABOT Energy abschließen und vor Abschluss des Stromliefervertrages eine Mannschaft eines Vereins, der Mitglied im Bayerischen Fußball-Verband ist, auswählen und damit diesen unterstützen. Wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen, insbesondere eine ausreichende Anzahl an Nennungen durch Unterstützer erfolgt, gewinnt die Mannschaft mit den meisten Unterstützern den 1. Gewinn, für die weiteren Gewinne erfolgt die Verteilung gleichfalls nach der Höhe der Unterstützer. Es muss eine Mindestanzahl an Unterstützern vorliegen, um einen Gewinn erhalten zu können. Diese Mindestanzahl ist unter der Gewinnermittlung aufgeführt.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am „BFV-Gewinnspiel“ von RABOT Energy ist geknüpft an den Abschluss eines neuen Stromliefervertrages mit RABOT Energy und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Teilnahmezeitraum der „BFV-Gewinnspiel“-Aktion
Die Dauer erstreckt sich vom 01.09.2025, 00:00 Uhr bis zum 30.11.2025, 23:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Neukunden des Veranstalters die Möglichkeit, an der „BFV-Gewinnspiel“ -Aktion teilzunehmen.
Teilnahme
Um an der „BFV-Gewinnspiel“-Aktion teilnehmen zu können, muss der potenzielle Teilnehmer einen neuen Stromliefervertrag mit RABOT Energy abgeschlossen haben und dabei auf der von RABOT Energy bereitgestellten Landing Page vor dem Abschluss des Stromliefervertrages einen Verein sowie eine Mannschaft aus den beiden Listen ausgewählt haben. Ein Teilnehmer wird durch den Abschluss eines Stromliefervertrages und die vorherige Auswahl einer Mannschaft zum „Unterstützer“ der Mannschaft. Auswählbar sind alle gelisteten Mannschaften. Ein neuer Stromliefervertrag wurde dann abgeschlossen, wenn er im Zeitraum der „BFV- Gewinnspiel“-Aktion zustande gekommen ist und eindeutig einem Verein und einer Mannschaft zuzuordnen ist. Eindeutig zuzuordnen ist der Stromliefervertrag dann, wenn dieser Vertrag unter Angabe des Vereins sowie einer Mannschaft über die Gewinnspiel-Seite („Landing Page“) abgeschlossen wurde. Liegen diese vorstehenden Voraussetzungen vor, wird der potenzielle Teilnehmer zu einem tatsächlichen Teilnehmer und Unterstützer an der „BFV-Gewinnspiel“-Aktion.
Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Stromliefervertragsabschlüsse werden bei der Zuteilung der Prämie nicht berücksichtigt.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt zur Benennung von Mannschaften von Vereinen sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und volljährig sind (vgl. § 2 BGB) sowie einen neuen Stromliefervertrag mit RABOT Energy abgeschlossen und eine Mannschaft eines Vereins innerhalb des Bayerischen Fußball-Verbands ausgewählt haben.
Nicht an der „BFV-Gewinnspiel“-Aktion teilnahmeberechtigt sind alle an der Konzeption und Umsetzung der „BFV-Gewinnspiel“-Aktion beteiligten Personen. des Veranstalters. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Insbesondere in folgenden Konstellationen liegen berechtigte Gründe vor:
- bei Manipulationen im Zusammenhang mit, dem Zugang zum oder der Durchführung „BFV- Gewinnspiel“-Aktion,
- bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
- bei unlauterem Handeln oder
- bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der „BFV- Gewinnspiel“-Aktion.
Gewinnerermittlung, Benachrichtigung und Übermittlung der Prämie
Die Gewinnerermittlung erfolgt anhand der Anzahl der Unterstützer einer Mannschaft. Die Mannschaft mit der höchsten Anzahl an Unterstützern gewinnt den 1. Platz. Sollten mehrere Mannschaften gleichviel Unterstützer haben, erfolgt die Gewinnerermittlung unter den Mannschaften mit den meisten Unterstützern im Losverfahren. Die Auslosung wird unter Aufsicht von 2 Mitarbeitern des Veranstalters durchgeführt. Die Ziehung erfolgt automatisch durch eine Software, die per Zufallsgenerator die Gewinner (Mannschaft) ermittelt. Im Anschluss werden die weiteren Mannschaften, die in diesem Losverfahren nicht berücksichtigt wurden, für die darauffolgenden Preise im Losverfahren ausgewählt. Wenn alle Mannschaften mit der höchsten Unterstützerzahl bei der Preisvergabe berücksichtigt wurden, erfolgt die Preisvergabe an die Mannschaft mit der zweithöchsten Anzahl an Unterstützern. Sofern auch in dieser Kategorie Mannschaften mit einer gleichhohen Anzahl an Unterstützern vorhanden sind, wird das vorstehende Verfahren zur ersten Preisvergabe entsprechend angewandt. Dieses Verfahren wird bis zur Vergabe des 20. Platzes durchgeführt. Darüber hinaus können keine weiteren Gewinne vergeben werden. Mannschaften, die die Mindestanzahl an Unterstützern entsprechend der nachfolgend aufgeführten Platzierungs- und Gewinnbeschreibung nicht erreicht haben, nehmen nicht an der Gewinnverteilung teil. Die Gewinnerermittlung bzw. Auslosung erfolgt am 8. Dezember 2025, die Gewinner werden zeitnah nach dem Gewinnerermittlungsverfahren per E-Mail über den Gewinn informiert.
Folgende Gewinne / Preise werden an die Mannschaft ausgelobt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen:
- Platz (mindestens 20 Unterstützer) = Einen Gutschein für ein Trainingslager im Wert von 12.000 € sowie einen Trikotsatz (15 Feldspieler + 1 Torwart)
- Platz (mindestens 20 Unterstützer) = Einen Gutschein für ein Trainingslager im Wert von 4.000 € sowie ein Trikotsatz (15 Feldspieler + 1 Torwart)
- Platz (mindestens 10 Unterstützer) = Ein Trikotsatz (15 Feldspieler + 1 Torwart)
- bis 10. Platz (mindestens 5 Unterstützer) = Je ein Satz Aufwärmshirts (20 Stück)
11. bis 20. Platz (mindestens 2 Unterstützer) = Je ein Satz Fußbälle (10 Stück) Sollte eine der ursprünglich vorgesehenen Prämien aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung stehen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine geldlich gleichwertige Prämie zur Verfügung zu stellen. Die Höhe der geldlich gleichwertigen Prämie richtet sich nach den aktuell geltenden Konditionen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Prämie sowie Höhe der Prämie besteht nicht. Die Auszahlung der Prämie erfolgt in Absprache mit den jeweiligen Gewinner-Mannschaften.
Mit Annahme der Preise verpflichten sich die Mannschaften auf Platz 1 und Platz 2 dazu RABOT Energy über den Zeitraum und Ort des Trainingslagers zu informieren und entsprechende Nachweise (Verträge, Zahlungsnachweise und Bildmaterial) über die tatsächliche Abhaltung des Trainingslagers in elektronischer Form zu übermitteln.
Sämtliche Gewinner verpflichten sich zudem RABOT Energy Bildmaterial der Mannschaft mit dem jeweiligen Preis zur Verfügung zu stellen.
Beendigung der „Kunden-werben-Kunden“-Aktion
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die „BFV-Gewinnspiel“ -Aktion ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden oder die Teilnahmebedingungen (ausgenommen den Regelungen zum Datenschutz) abzuändern. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der „BFV-Gewinnspiel“ -Aktion stören oder verhindern würden.
Datenschutz
Im Rahmen der Teilnahme an der „BFV-Gewinnspiel“ -Aktion verarbeitet der Veranstalter folgende personenbezogenen Daten von den Teilnehmenden: E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname, ggf. Titel und Adresse. Der Veranstalter verwendet diese Kontaktdaten ausschließlich zur Zuordnung und Berücksichtigung der Prämie.
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist der Veranstalter.
Die Kontaktdaten sind:
RABOT Charge GmbH
Hopfenmarkt 33 | 20457 Hamburg
+49 (0)40-593622030
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO, die die Teilnehmer durch die Teilnahme an der „Kunden-werben-Kunden“-Aktion erklären.
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Veranstalter weist auf die Betroffenenrechte aus den Art. 15-18 sowie aus Art. 20 DSGVO hin.
Haftung
Jegliche Schadenersatzverpflichtungen des Veranstalters, einschließlich der Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der „BFV-Gewinnspiel“ -Aktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz sind von der Haftungsbegrenzung ausgenommen.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der „Kunden-werben-Kunden“-Aktion sind an den Veranstalter zu richten. Kontaktmöglichkeiten befinden sich im Impressumsbereich auf der Internetseite des Veranstalters.
Die „Kunden-werben-Kunden“-Aktion des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Freistellungserklärung
Der Veranstalter organisiert die „BFV-Gewinnspiel“-Aktion selbst.
Schlussbestimmungen
Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.
Viel Glück und Erfolg wünscht das RABOT Energy Team!