FAQs zum Thema Bestellung eines Smart Meters über inexogy
Dein Recht seit 01.01.2025: Jetzt über Rabot Energy deinen eigenen Smart Meter beantragen.
Rabot Energy & inexogy
Hier finden Sie alle Informationen über die Kooperation von Rabot Energy und inexogy bezüglich ihrer Smart Meter Bestellung.
Fragen & antworten
Der Installationspreis richtet sich nach Ihrem Verbrauch und den vorhandenen Assets (z. B. Wärmepumpe, Wallbox).
- Bei einem Verbrauch unter 6.000 kWh/Jahr: 70 Euro
- Bei einem Verbrauch von mindestens 6.000 kWh/Jahr oder Fällen nach §14a EnWG (eine oder mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistungsaufnahme von insgesamt mehr als 4,2 kW): 80 Euro.
- Installationskosten:
- Verbrauch unter 6.000 kWh/Jahr: 70 Euro
- Verbrauch über 6.000 kWh/Jahr: 80 Euro
- Jährliche Kosten:
- Verbrauch unter 6.000 kWh/Jahr: 45 Euro
- Verbrauch über 6.000 kWh/Jahr: 50 Euro
- Mit Steuerbarkeit (Wallbox, Batterie Speicher, Wärmepumpe, PV): 50 Euro (Messstellenbetrieb) + 50 Euro (Steuerbarkeit)
Wenn das Smart Meter an eine steuerbare Verbrauchseinrichtung angebaut wird – zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Wallbox mit eigenem Zähler – beträgt die Jahresgebühr 100 Euro. Diese Gebühr schließt die Herstellung der Steuerbarkeit seitens inexogy mit ein. Für die Steuerbarkeit zahlen Sie natürlich erst, wenn diese auch umgesetzt wurde. Der Preis von 45 Euro pro Jahr bezieht sich lediglich auf den Smart Meter und das Gateway.
Aktuell rechnen wir damit, dass zwischen Bestellung und Einbau rund 8 bis 10 Wochen vergehen können. Je nach Auftragslage kann sich die Installationszeit auf bis zu 16 Wochen hinauszögern. Für die Installation werden die Techniker ungefähr für eine halbe Stunde Zugang zu Ihrem Zähler benötigen.
Ja, Sie können Smart Meter noch vor dem Start der Belieferung bei Rabot Energy bestellen. Am besten können Sie die Vorteile Ihres Smart Meters mit unseren dynamischen Tarifen nutzen.
Der Zähler selbst ist nicht steuerbar, jedoch kann mit einer sogenannten Steuerbox die Steuerbarkeit Ihrer Verbrauchseinrichtungen hergestellt werden. Da Steuerboxen aktuell noch nicht marktverfügbar sind, werden diese bei einer Bestellung noch nicht direkt mitgeliefert. Werfen Sie gerne einen Blick in unser FAQ zum Thema Steuerbarkeit: https://www.inexogy.com/faq/#Steuerbarkeit
Ja, wir stornieren die Bestellung automatisch, sobald Ihre Bestellung bei inexogy abgeschlossen ist.
Falls keine Mobilfunkverbindung möglich ist, kann die Datenübertragung alternativ über eine LAN-Verbindung erfolgen. In diesem Fall müssen Sie als Kunde sicherstellen, dass ein Internetzugang im Zählerschrank vor der Installation bereitsteht.
Ja, das ist problemlos möglich. Wählen Sie in der Bestellstrecke bei der Frage nach der Messung die Option „Verbrauch und Einspeisung“ aus. Mit der folgenden Frage übermitteln Sie uns dann die Leistung Ihrer PV-Anlage.
Falls Sie bereits mit Ihrem Netzbetreiber eine Vereinbarung zur Einspeisevergütung haben, bleibt diese natürlich erhalten. Sie müssen keine zusätzlichen Daten übermitteln. Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB) kennt Ihre bestehende PV-Anlage, die mit dem alten Zähler verknüpft ist, und gibt uns in der Regel alle notwendigen Daten für die Einspeisevergütung mit unserer Anmeldung direkt weiter. Wir übermitteln die neue Zählernummer an Ihren Netzbetreiber und sorgen dafür, dass alle relevanten Zählerstände korrekt erfasst werden.
Wenn Sie Rabot Energy verlassen, behalten Sie Ihren Smart Meter von inexogy und dieser bleibt weiterhin in Betrieb. Zudem bleibt inexogy Ihr wettbewerblicher Messstellenbetreiber.
Denn hier handelt es sich um zwei verschiedene Dinge: Ein Wechsel des Stromlieferanten bedeutet, dass das Unternehmen, von dem Strom bezogen wird, gewechselt wird. Dabei unterscheiden sich von Stromlieferant zu Stromlieferant die Konditionen wie Preis, Vertragslaufzeit etc.
inexogy ist hingegen Ihr Messstellenbetreiber, der sich um die technischen Dienstleistungen rund um den Stromzähler und das Smart Meter Gateway kümmert.
Im Umzugsfall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, den Messstellenvertrag innerhalb einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer entsprechenden amtlichen Ummeldebestätigung.
inexogy wird die einzelnen Messstellen rechtzeitig vor Ende der Vertragslaufzeit gemäß den gesetzlichen oder vom jeweils zuständigen Netzbetreiber vorgegebenen Fristen abmelden, so dass spätestens mit Ende der Vertragslaufzeit der Messstellenbetrieb entweder von einem Dritten übernommen oder im Falle einer Aufgabe der Messstelle stillgelegt werden kann.
Soweit bei Ende des Messstellenvertrages die Messstelle nicht stillgelegt wird, hat der Kunde sicherzustellen, dass der Messstellenbetrieb durch einen Dritten fortgesetzt wird.


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