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Winterpreisbremse: Dein Strompreis bleibt unter 40 Cent/kWh mehr erfahren. Aktuelle Infos zur Strompreisbremse findest du hier.

Fragen & Antworten zur Strompreisbremse


Strompreisbremse

Angesichts des Auslaufens der gesetzlichen Strompreisbremse Ende 2023 hat RABOT Charge beschlossen,  die eigenen Kunden weiterhin zu schützen, indem die RABOT Charge „Winterpreisbremse“ eingeführt wurde. Diese Maßnahme garantiert allen Kunden Strompreise von unter 40 Cent/kWh bis zum 31.03.2024. 

Mit dem Ziel, die Bürger in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, hat sich die Bundesregierung auf umfassende Entlastungspakete verständigt. Um private Haushalte, Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen vor starken Preissteigerungen zu schützen, hat der Staat nun Maßnahmen ergriffen, um die Energiekosten zu dämpfen. Eine dieser Maßnahmen ist die Strompreisbremse, die vom Bundestag am 15. Dezember 2022 beschlossen wurde.
  • Während der Strompreisbremse wird für 80 % deines geschätzten Stromverbrauchs ein maximaler Preis von 40 ct/kWh (einschließlich Umsatzsteuer) berechnet
  • Dynamische Tarife berücksichtigen alle stündlichen Arbeitspreise inklusive Spotmarktpreis, um einen monatlichen Durchschnittspreis zu berechnen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn dieser monatliche Durchschnittspreis über 40 ct/kWh liegt, wird eine Entlastung über die Strompreisbremse gewährt. Dabei werden die Energiemengen, die in den jeweiligen Stundenintervallen verbraucht werden, nicht bei der Berechnung des Durchschnittspreises berücksichtigt.
  • Die Strompreisbremse wird jeden Monat anhand der aktuellen Spotmarktpreise neu berechnet, so dass eine Entlastung im einen Monat auftreten kann, im nächsten aber nicht. Die Entlastung wird automatisch in deiner monatlichen Rechnung berücksichtigt, es gibt keine vorherige schriftliche Ankündigung.
  • Falls dein Verbrauch mehr als 30.000 kWh beträgt, wird für 70 % deines prognostizierten Verbrauchs ein Arbeitspreis von 13 ct/kWh (ohne Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer) berechnet.

Die Strompreisbremse gilt ab dem 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2023. Ab 2024 gilt die Winterpreisbremse von RABOT Charge bis zum 31 März 2024.

Die ersten Entlastungsbeträge werden ab März 2023 gutgeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023. Das bedeutet, im März erhältst du den dreifachen Entlastungsbetrag.

Wenn du 2023 einen Stromversorgerwechsel vollziehst, darf der neue Lieferant die Entlastung an dich weitergeben. Die Entlastungsbeträge sind von deinem neuen Stromversorger erst zu gewähren, wenn sichergestellt ist, dass diese nicht zu einer Kontingentüberschreitung führen. Als Grundlage dafür dient beispielsweise die Vorlage einer Rechnungskopie des vorherigen Lieferanten, oder etwa die direkte Kommunikation zwischen den Stromversorgungsunternehmen. Eine frühere Schätzung der Strommenge für das Kalenderjahr 2021 zur Bestimmung des Referenzbetrages ist auch für den neuen Lieferanten verbindlich.

Die Entlastung erfolgt automatisch über die Stromversorger. Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen erhalten ab 1. März 2023 durch die Stromversorger eine monatliche Zahlung, sollte der jeweilige Referenzbetrag überschritten werden. Die monatlichen Abschläge sinken um den Entlastungsbetrag. Du musst dafür nichts weiter tun. Du musst keinen Antrag auf Entlastung oder ähnliches stellen.

Rechenbeispiel zur Strompreisbremse:

  • Ein Ehepaar hat einen Stromverbrauch von 3.000 kWh im Jahr, das sind 250 kWh im Monat.
  • Ihr bisheriger Strompreis lag bei 30 ct/kWh, also 75 Euro im Monat.
  • Ihr neuer Strompreis liegt bei 50 ct/kWh. Ohne die Strompreisbremse müsste das Ehepaar damit 125 Euro pro Monat zahlen – also 50 Euro mehr als bisher.

Mit der Strompreisbremse zahlt es monatlich 105 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch, also 20 Euro weniger. Denn für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs zahlt es nur 40 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt es 50 ct/kWh. 

Generell müssen die Stromversorger dir bis zum 1. März 2023 spätestens mitteilen, wie hoch deine Entlastung ausfällt. Dabei wird er dir sowohl die bisherige als auch die ab dem 1. März 2023 vorgesehene Höhe deiner vertraglich vereinbarten Abschlagszahlung oder Vorauszahlung sowie deinen individuellen Entlastungsbetrag mitteilen.
Bei uns bekommst Du die Information über deine monatliche Rechnung, sollte der durchschnittlichen Spotmarktpreise für diesen Monat über dem Referenzbetrag liegen.

Ein wichtiges Merkmal zur Identifikation eines Smart Meters ist das eingebaute Kommunikationsmodul, welches oft als Smart Meter Gateway bezeichnet wird. Wenn diese Bezeichnung auf deinem Zähler zu finden ist, die Aufschrift IMS / IME zu sehen ist oder der Zähler eine BSI-Zertifizierung hat, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Smart Meter. Weitere Anzeichen für einen Smart Meter können Kontrollleuchten, zusätzliche Knöpfe zur Konfiguration oder Symbole, die mit drahtloser Übertragung in Verbindung stehen, sein. Es ist wichtig zu betonen, dass allein das Vorhandensein eines digitalen Displays nicht ausreicht, um sicher zu sagen, dass es sich um einen Smart Meter handelt.

Kosten

Dein Arbeitspreis setzt sich sie aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • dem Börsenstrompreis (variiert 15-minütig)
  • den Steuern & Abgaben
  • der Netzentgelte
  • Netz & Messstellengebühr
  • der RABOT CHARGE Servicegebühr (4,99€ monatlich)
  • der RABOT CHARGE Erfolgsbeteiligung (Erklärung im folgenden Gliederungspunkt)
 

Die Höhe der Steuern, Abgaben, Netzentgelte, Netzgebühr & Messtellengebühr kann regional variieren. 

Sobald deine monatlichen Kosten unter dem Preis des für dich zuständigen Grundversorgertarifs liegen, berechnet dir RABOT CHARGE eine Erfolgsbeteiligung. Diese beträgt 20% der Einsparungen bezogen auf jeden Monat der Vertragslaufzeit. Wir profitieren also nur, wenn du sparst. 

 

Beispielrechnung:

  • Grundversorgertarif: 40 ct/kWh
  • RABOT CHARGE 30 ct/kWh
  • Monatlicher Verbrauch 300 kWh
  • Einsparungen 30€
  • Höhe der Erfolgsbeteiligung 6€

Angenommen der Arbeitspreis für Maria würde bei der Grundversorgung 40 ct/kWh betragen, sie hat sich aber für einen RABOT CHARGE Tarif entschieden. Der RABOT Charge Tarif liegt im Mai bei 30 ct/kWh. Bei einem Verbrauch von 300 kWh spart also 30€ ein. Auf diese Einsparung wird nun die Erfolgsbeteiligung (20%) berechnet, was zusätzliche Kosten von 6€ bedeutet. 

 

Wenn du über unsere Webseite einen Vertrag abschließt, wird dir als Arbeitspreis, der Durchschnittspreis der letzten 3 Monate angezeigt. Dieser wird als Grundlage für die Abschlagsrechnung in der ersten beiden Monat verwendet. Danach variiert die Höhe der Abschläge abhängig vom Börsenstrompreis. 

Elektroauto verknüpfen

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Unsere Preisbremse

Wir bieten dir in Kombination mit unserem Tarif eine 100% Preisbremse an, die nach Vertragsabschluss über einen Zeitraum von 12 Monaten gilt.
Für die verbleibenden 20% deines Vorjahresverbrauchs, die von der Stompreisbremse der Bundesregierung nicht gedeckelt sind, sprechen wir eine Preisgarantie aus – ebenfalls in Höhe von max. 40 Cent/kWh.
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